Garantiebestimmungen
Wir bauen unsere Dochtbeete aus hochwertigen, langlebigen Materialien und legen besonderen Wert auf konstruktiven Holzschutz und eine sorgfältige Verarbeitung.
Deshalb gewähren wir auf die von uns vollständig aufgebauten und befüllten Dochtbeete eine Garantie von 20 Jahren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Was umfasst die Garantie?
Die 20-jährige Garantie umfasst:
die Dichtheit der EPDM-Folie des Wasserspeichers und
die Stabilität der von uns gefertigten und montierten Konstruktion.
Die Garantie beginnt mit der Übergabe des fertig aufgebauten Dochtbeets.
Voraussetzung für die Garantie ist, dass das Dochtbeet von der Ladlerei GmbH vollständig aufgebaut und befüllt wurde.
Bei selbst montierten Dochtbeeten oder Selbermacher-Paketen können wir diese 20-jährige Garantie nicht gewähren, da Fehler bei Aufbau oder Befüllung die Lebensdauer und Funktionsfähigkeit wesentlich beeinflussen können.
Was ist nicht von der Garantie umfasst?
Nicht von der Garantie umfasst sind Schäden, die insbesondere entstehen durch:
mechanische Beschädigung,
unsachgemäße oder zweckwidrige Verwendung,
nachträgliche Veränderungen an der Konstruktion,
Beschädigungen durch Tiere oder Holzschädlinge,
nicht fachgerecht montierte An- oder Aufbauten,
außergewöhnliche äußere Einwirkungen oder
fehlende bzw. ungeeignete statische Voraussetzungen des Aufstellortes.
Lärchenholz ist ein Naturprodukt
Für unsere Dochtbeete verwenden wir heimisches Lärchenholz. Aus ökologischen Gründen verzichten wir auf eine chemische Holzschutzbehandlung.
Holz ist ein natürlicher Werkstoff und verändert sich mit der Zeit.
Vergrauung
Durch Witterung und UV-Strahlung verändert Lärchenholz seine Farbe und entwickelt mit der Zeit eine natürliche graue Patina.
Diese farbliche Veränderung ist ein natürlicher Vorgang und stellt keinen Garantie- oder Reklamationsgrund dar.
Quellen, Schwinden und Rissbildung
Holz nimmt abhängig von Temperatur und Luftfeuchtigkeit Feuchtigkeit auf und gibt diese wieder ab. Dadurch kann es quellen und schwinden.
Kleinere Risse, Fugen oder Veränderungen der Oberfläche sind bei Massivholz natürlich und stellen keinen Garantie- oder Reklamationsgrund dar, solange dadurch die Stabilität und bestimmungsgemäße Funktion des Dochtbeets nicht beeinträchtigt werden.
Harzaustritt
Der natürliche Harzgehalt trägt zur guten Witterungsbeständigkeit von Lärchenholz bei.
Besonders bei hohen Temperaturen kann Harz an einzelnen Stellen austreten. Wir achten bei der Verarbeitung darauf, ausgeprägte Harzgallen möglichst zu entfernen. Ein vollständiger Ausschluss von Harzaustritt ist bei natürlichem Lärchenholz jedoch nicht möglich.
Harzaustritt stellt daher grundsätzlich keinen Garantie- oder Reklamationsgrund dar.
Nachträgliche Aufbauten und Veränderungen
An den Eckprofilen können beispielsweise Rankhilfen, Sichtschutz oder andere Konstruktionen befestigt werden.
Werden solche Konstruktionen nicht von uns geliefert oder montiert, müssen sie fachgerecht ausgeführt und ausreichend gesichert werden.
Für Schäden am Dochtbeet, die durch fremde Aufbauten, nachträgliche Veränderungen oder deren mangelhafte Befestigung entstehen, besteht kein Garantieanspruch.
Im Garantiefall
Sollte innerhalb der Garantiezeit ein Mangel auftreten, von dem Sie vermuten, dass er von unserer Garantie umfasst ist, kontaktieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig.
Hilfreich sind:
eine kurze Beschreibung des Problems,
Fotos der betroffenen Stelle und
wenn vorhanden die ursprüngliche Auftrags- oder Rechnungsnummer.
Wir prüfen anschließend gemeinsam mit Ihnen, ob ein Garantiefall vorliegt und wie der Mangel fachgerecht behoben werden kann.
Gesetzliche Gewährleistung
Diese freiwillige Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.
Garantiegeber
Ladlerei GmbH
Bruckermühle 2
5201 Seekirchen am Wallersee
Österreich
Geschäftsführer: Franz Antensteiner
E-Mail: franz.antensteiner@ladlerei.com
Telefon: +43 650 5303069
